Jetzt aber fix. Frist für Sachsens Gründerinnenpreis läuft ab
Nur noch wenige Tage haben sächsische Unternehmerinnen die Gelegenheit, sich für den Gründerinnenpreis 2020 zu bewerben. Der Preis will den Frauen eine Bühne geben und andere ermutigen.
Dresden. Gründerinnen aufgepasst: Der Sächsische Gründerinnenpreis 2020 geht in die heiße Bewerbungsphase. Gesucht werden mutige und engagierte Sächsinnen, die zwischen dem 1. Januar 2012 und dem 31. Mai 2019 ein Unternehmen gegründet bzw. übernommen haben. Sachsen ist das einzige Bundesland mit einem Gründerpreis explizit für Frauen. Zudem sind im Freistaat rund 76 Prozent der Frauen erwerbstätig – so viele wie in keinem anderen Bundesland. Bewerbungen für den Sächsischen Gründerinnenpreis 2020 sind noch bis zum 30. September 2019 möglich unter: www.saechsischer-gruenderinnenpreis.de.
„Sachsen ist Vorreiter bei der Erwerbstätigkeit von Frauen. Mit rund 76 Prozent sind im Freistaat so viele Frauen erwerbstätig wie in keinem anderen Bundesland. Diese Quote belegt die guten Rahmenbedingungen für weibliche Karrieren hierzulande und ist ein guter Ausgangspunkt für weibliches Unternehmertum, dessen Potenzial mit 6.518 Existenzgründungen im Jahr 2018 noch lange nicht ausgeschöpft ist.“
Petra Köpping, Sächsische Gleichstellungsministerin
Teilnahmebedingungen
Sie führen ein kleines oder mittelständisches Unternehmen im Bereich Industrie, Handwerk, Handel oder aus dem Dienstleistungssektor, das Sie zwischen dem 1. Januar 2012 und dem 31. Mai 2019 in Sachsen gegründet oder übernommen haben? Dann bewerben Sie sich jetzt!
Die Teilnahmebedingungen sind:
• Der Unternehmenshauptsitz befindet sich in Sachsen.
• Das Gründungs- oder Übernahmedatum lag im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2012 und dem 31. Mai 2019.